Hyaluronsäurepräparate werden in arthrosegeschädigte Gelenke gespritzt, um das Gelenk zu schmieren und als „Stoßdämpfer“ zu wirken.Die Hyaluronsäure ist Hauptbestandteil der Gelenkflüssigkeit und wirkt als Schmiermittel bei allen Gelenkbewegungen. Sie zeichnet sich durch besondere Eigenschaften aus und haftet durch chemische Wechselwirkungen besonders gut am Knorpel des Gelenks.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.
Bei Arthrose kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen Ab- und Aufbau von Hyaluronsäure in der Gelenkflüssigkeit. Dadurch fehlt es im Gelenk buchstäblich an Schmierstoff. Die Folge: Am Gelenkknorpel kommt es allmählich zu Oberflächenschädigungen. Elastizität und Belastbarkeit des Knorpels nehmen rapide ab. Einmal zerstörte Knorpelsubstanz kann aber vom Körper nicht mehr durch neue ersetzt werden.
Um das Fortschreiten der Arthrose aufzuhalten und die Symptome zu lindern, stellt die Viskosesupplementierung durch Hyaluronsäure eine alternative und wirksame Behandlungsmöglichkeit dar. Die arthrotischen Beschwerden werden so gelindert und der Degenerationsprozess im Knorpel aufgehalten. Diese Therapie ist eine Selbstzahlerleistung und keine gesetzliche Kassenleistung. Private Kassen übernehmen in der Regel die Kosten.