Jeder Arbeitnehmer und Schüler in Deutschland ist per Gesetz durch die Berufsgenossenschaften (= gesetzliche Unfallversicherungen) bei einem Unfall während der Arbeit bzw. Schule oder auf dem Weg dorthin versichert. Diesem Schutz unterliegen übrigens auch Profisportler sowie freiwillige Helfer bei Unfällen.
Fachärzte, die derartige Unfälle behandeln dürfen, müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren (Facharzt für Unfallchirurgie oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie) und weitere fachliche und logistische Voraussetzungen erfüllen.
Unsere Praxis ist in diesem sog. D-Arztverfahren der Berufsgenossenschaften für die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen zugelassen.
Nachdem frische Unfälle sowie alle sonstigen Notfälle in der Regel vordringlich behandelt werden müssen, kann es leider trotz aller Terminplanung jederzeit zu unvorhergesehenen Wartezeiten kommen.
Wir bedanken uns diesbezüglich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis !